Detailansicht Urteil
Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 67/22, 09.11.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 10 W 33/23, 29.03.2023
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 2/23 WEG, 20.03.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 182/22, 28.09.2022
-
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Kurioses Telefonwerbung Makler Teilungserklärung Treppenlift Arzthaftung Wirtschaftsplan Tierhaltung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Abschleppen Schimmel Miete Abmahnung Garage Verwalter Einstimmigkeit Beirat Nachbarrecht Sondereigentum Organisationsbeschluss Kündigung Anfechtungsklage Beschluss Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Protokoll Mietminderung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Verkehrsunfall Jahresabrechnung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!