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Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
AG Pforzheim, AZ: 12 C 1654/23, 27.02.2024
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Die Wahl einer neuen Hausverwaltung erfordert auch in einer Zweier-WEG grds. drei Vergleichsangebote.

Bei der erstmaligen Verwalterwahl ist das Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer schützenswert, da sie anders als auf Grundlage einer bloßen Wiederbestellung nicht über Erfahrungen im Hinblick auf die bisherige Verwalterarbeit verfügen. Eine sachgerechte Entscheidung ist in solchen Fällen nur möglich, wenn die persönliche Integrität und das Fachwissen eines Verwalterkandidaten durch Nachfragen der Wohnungseigentümer überprüft werden können. Die bloße Zertifizierung allein reicht dafür noch nicht aus.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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