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Ist eine die Tierhaltung untersagenden Wohnungseigentümerbeschlusses gegenüber Mietern wirksam?
AG Hannover, AZ: 541 C 3858/15, 28.04.2016
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Keywords: Hunde Haustier Beschluss Mehrheitsbeschluss Eigentümer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verwalter verwaltung Versammlung Beschluss Beschwerde Hausordnung WEG Hundehaltung Katze Katzen Haustiere Beeinträchtigung Lärm dreck anfechten Anfechtung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Sondereigentümer Tierhaltung halten von Tieren Tiere Kompetenz beschließen recht wirksam erlaubt möglich verhältnismäßig konkret vergangenheit Belästigung belästig andere Miteigentümer gesund Gesundheit einschränken Einschränkung leine Alleinen nicht frei herzulaufen unangeleint Grundstück Gebäude Flur treppenhaus grundsätzlich generell generelles komplett Mehrheit Mehrheitsbeschluss einstimmig neue Sachlage wirksam nichtig Anfechtung unterblieben Frist versäumt bellen stören Bautzen urinieren Geschäft tot kacke scheiße Balkon verrichten ausscheiden Sachsubstanz Gebäude kratzen heulen fiepen
Mieter Vermieter Eigentümer Haus Wohnung Grundstück Wohnanlage Wohnung Mitmieter Nachbar Nachbarn andere Bewohner Allergie tierhaarallgerie Tierhaare hundehaare Katzenhaare Gesundheit bedrohlich gefährlich krank Ernst Genehmigung betroffen Zustimmung Haustier Haustierhaltung halten Haltung erlaubt wirksam möglich nichtig anfechten Mietrecht Tier vertrag Mietvertrag vertragswidrig Klausel generell grundsätzlich Einzelfall Interessen vergleich Ausgleich unangemessen AGB widrig benachteiligen Gebrauch Nutzen nutzung formularvertraglich abmahnen Abmahnung Verletzung Vertragsverletzung unerheblich nicht erheblich Individualabrede individual bellen stören Bautzen urinieren Geschäft tot kacke scheiße Balkon verrichten ausscheiden Sachsubstanz Gebäude kratzen heulen fiepen Kündigung konkret akut gegenwärtig fristlos außerordentlich ordentlich
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- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
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