Detailansicht Urteil
Ist eine die Tierhaltung untersagenden Wohnungseigentümerbeschlusses gegenüber Mietern wirksam?
AG Hannover, AZ: 541 C 3858/15, 28.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hanau, AZ: 8 T 29/20, 28.12.2020
-
AG Koblenz, AZ: 162 C 939/13, 20.12.2013
-
AG Bremen, AZ: 7 C 240/05, 05.05.2006
-
LG Hildesheim, AZ: 7 S 4/06, 28.02.2006
-
LG Mannheim, AZ: 4 S 202/82, 11.05.1983
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Hunde Haustier Beschluss Mehrheitsbeschluss Eigentümer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verwalter verwaltung Versammlung Beschluss Beschwerde Hausordnung WEG Hundehaltung Katze Katzen Haustiere Beeinträchtigung Lärm dreck anfechten Anfechtung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Sondereigentümer Tierhaltung halten von Tieren Tiere Kompetenz beschließen recht wirksam erlaubt möglich verhältnismäßig konkret vergangenheit Belästigung belästig andere Miteigentümer gesund Gesundheit einschränken Einschränkung leine Alleinen nicht frei herzulaufen unangeleint Grundstück Gebäude Flur treppenhaus grundsätzlich generell generelles komplett Mehrheit Mehrheitsbeschluss einstimmig neue Sachlage wirksam nichtig Anfechtung unterblieben Frist versäumt bellen stören Bautzen urinieren Geschäft tot kacke scheiße Balkon verrichten ausscheiden Sachsubstanz Gebäude kratzen heulen fiepen
Mieter Vermieter Eigentümer Haus Wohnung Grundstück Wohnanlage Wohnung Mitmieter Nachbar Nachbarn andere Bewohner Allergie tierhaarallgerie Tierhaare hundehaare Katzenhaare Gesundheit bedrohlich gefährlich krank Ernst Genehmigung betroffen Zustimmung Haustier Haustierhaltung halten Haltung erlaubt wirksam möglich nichtig anfechten Mietrecht Tier vertrag Mietvertrag vertragswidrig Klausel generell grundsätzlich Einzelfall Interessen vergleich Ausgleich unangemessen AGB widrig benachteiligen Gebrauch Nutzen nutzung formularvertraglich abmahnen Abmahnung Verletzung Vertragsverletzung unerheblich nicht erheblich Individualabrede individual bellen stören Bautzen urinieren Geschäft tot kacke scheiße Balkon verrichten ausscheiden Sachsubstanz Gebäude kratzen heulen fiepen Kündigung konkret akut gegenwärtig fristlos außerordentlich ordentlich
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Abmahnung Wurzeln Kündigung Garage Eigenbedarfskündigung Verwalter Tierhaltung Telefonwerbung Arzthaftung Treppenlift Kurioses Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Einstimmigkeit Schimmel Beirat Miete Wirtschaftsplan Protokoll Makler Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Mietminderung Beschluss Organisationsbeschluss Sondereigentum Teilungserklärung Nachbarrecht Veränderung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!