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Kündigung wegen fortgesetzter unerlaubter Tierhaltung
LG Hildesheim, AZ: 7 S 4/06, 28.02.2006
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Die Kündigung des Mietvertrags wegen nicht unerheblicher Vertragsverletzung ist begründet, wenn der Mieter trotz Abmahnung die nach dem Mietvertrag unerlaubte Tierhaltung (hier: Hundehaltung) fortsetzt.

Auf die Frage, ob von dem Hund weitergehende Störungen ausgehen, kommt es insoweit nicht an.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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