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Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über ein Verbot übermäßiger Tierhaltung
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 173/02, 15.07.2002
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Ein Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer mit Blick auf vorangegangene Unzuträglichkeiten aufgibt, die Haltung und den Aufenthalt von Katzen und Hunden in seiner Eigentumswohnung zu beenden und künftig dort nicht mehr Katzen und Hunde zu halten, aufzunehmen oder zu betreuen, beschränkt nicht das Sondereigentum, sondern ist auf Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs desselben gerichtet.

Ein solcher Eigentümerbeschluss ist daher nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig und im Falle unterbliebener Anfechtung wirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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