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WEG: Unwirksamkeit eines nicht angefochten Hundeverbots-Beschlusses
KG Berlin, AZ: 24 W 2671/91, 13.01.1992
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Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. Ein untersagender Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ist unwirksam, selbst wenn er nicht angefochten worden ist.

Daneben ist das Verbot auch unverhältnismäßig, weil andere Mittel der Hausordnung zur Verfügung stehen, um Belästigungen jedenfalls zu mindern, beispielsweise zahlenmäßige Einschränkung der Tierhaltung und Verpflichtung zum Anleinen von Hunden im Haus, in den Fahrstühlen und auf dem Grundstück.

Bei konkreten Beeinträchtigungen und Belästigungen können Hausordnungsregeln über das Verhalten der Hundebesitzer auch im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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