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Generelles Musizierverbot in einer Eigentumswohnung - Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss
AG Hannover, AZ: 485 C 5980/08, 08.09.2008
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Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, dass in einer Eigentumswohnung (in der auch eine Musikstudentin lebt) das Musizieren zur Vermeidung von Belästigungen der Wohnungsnachbarn ausschließlich in Zimmerlautstärke gestattet ist, kommt dies zwar faktisch einem totalen Musizierverbot gleich.

Der bestandskräftige (vereinbarungsersetzende) Beschluss gilt aber als Gebrauchsregelung fort, solange sich nicht eine neue Sachlage ergibt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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