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Kein Selbsthilferecht des Vermieters zum Betreten der Wohnung des Mieters zur Durchführung von Arbeiten durch beauftrage Handwerker; §§ 229, 823, 868, 1004 BGB
AG Bottrop, AZ: 10 C 281/11, 26.10.2011
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung ist nicht überraschend. Der Vermieter hat von dringenden Notfällen abgesehen kein Recht, sich eigenmächtig Zutritt zur Wohnung des Mieters zu verschaffen . Er ist aber nicht rechtschutzlos. Vielmehr ist der Vermieter gehalten, sich seinerseits unter Inanspruchnahme der Gerichte Zutritt zu den Mieträumen zwecks Ausführung der Reparaturarbeiten zu verschaffen. Dies kann bei dringenden Reparaturmassnahmen auch im Wege der einstweiligen Verfügung erfolgen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Handwerker Arbeit Arbeiten Zutritt Betreten Mieter Vermieter Reparatur Sanierung
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