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WEG-Beschluss über Haustierhaltungsverbot
AG Gießen, AZ: 50 C 3/21, 14.09.2021
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein generelles Verbot der Hundehaltung nur im Wege einer Vereinbarung, die die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordert, festlegen.

Sieht ein Beschluss der Wohnungseigentümer die Regelungstechnik eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt vor, muss bereits dieser Beschluss erkennen lassen, dass jeweils eine Interessenabwägung im Einzelfall stattzufinden hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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