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Generelles Verbot von Hundehaltung in einer WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 5/95, 04.05.1995
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Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, hat vereinbarungsersetzenden Charakter (vergleiche BGH, 1994-09-16, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230) und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.

Von einer Hundehaltung in einer Eigentumswohnung können im Regelfall Beeinträchtigungen der übrigen Wohnungseigentümer (Verschmutzung der Gemeinschaftsanlagen, Lärmbelästigung) ausgehen. Ein generelles Verbot der Hundehaltung ist damit weder willkürlich noch sachlich völlig unbegründet, zumal sich Beeinträchtigungen nie ausschließen lassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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