Detailansicht Urteil
Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 H 3/23, 16.01.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 414 C 10005/21, 19.08.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Eigenbedarfskündigung Miete Beschluss Treppenlift Gemeinschaftseigentum Verwalter Kurioses Mietminderung Teilungserklärung Abschleppen Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Garage Makler Kündigung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Wurzeln Sondereigentum Protokoll Anfechtungsklage Veränderung Nachbarrecht Tierhaltung Arzthaftung Einstimmigkeit Abmahnung Telefonwerbung Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!