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Wohnungseigentümer besitzt kein Selbsthilferecht (§ 910 BGB) zum Abschneiden überhängender Zweige, sondern muss Klage gem.§ 43 WEG Klage erheben
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 79/01, 27.12.2001
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf ist zuzustimmen, da es für eine analoge Anwendung von § 910 BGB im Wohnungseigentum an einer Regelungslücke fehlt. Die §§ 13, 14, 22 WEG bilden insoweit eine abschließende Regelung.
Verbundene Urteile
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KG Berlin, AZ: 24 W 115/04, 13.06.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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