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„Bekannt aus…“ - Werbung zulässig? / Irreführung mit Sternebewertung
LG Hamburg, AZ: 315 O 160/21, 16.09.2022
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Die Werbung mit Kundenbewertungen unter Angabe einer durchschnittlichen Sternebewertung auf einem Internetbewertungsportal ist irreführend i.S.v. § 5a Abs. 1 Nr. 1 UWG, wenn nicht gleichzeitig der Zeitraum der berücksichtigten Kundenbewertungen sowie die Gesamtzahl der abgegebenen Bewertungen angegeben wird.

Die Aufschlüsselung der Bewertungen, also wie häufig eine Bewertung in der jeweiligen Sternekategorie vergeben wurde, ist keine wesentliche Information zur Berücksichtigung einer Durchschnittsbewertung im Sinne des § 5a Abs. 1 UWG.

Bei einer Werbung mit dem Hinweis "Bekannt aus..." unter Angabe von Presse- und Rundfunkerzeugnissen ist die Nennung einer Fundstelle regelmäßig nicht erforderlich.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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