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Wettbewerbsverstoß bei Vermittlung und Nichtkenntlichmachung von gekauften Kundenbewertungen
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/03 O 299/18, 20.12.2018
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Gegen einen Vermittler von Kundenbewertungen, dessen Geschäftsmodell darin besteht, Kundenbewertungen bzw. -rezensionen auf Bestellung von Unternehmen von seinen Produkttestern entgeltlich erstellen zulassen, besteht ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8, 3, 5a Abs. 6 UWG, wenn die bezahlten Produkttester den kommerziellen Zweck der Bewertungen nicht hinreichend kenntlich machen.

Eintragungen in Internetbewertungsportalen sind geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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