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Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
LG Köln, AZ: 1 T 211/99, 31.08.1999
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Die Einschaltung eines Detektivs zur Klärung des mit der Kündigung geltend gemachten Eigenbedarfs zugunsten einer Bedarfsperson kann aus der Sicht des vernünftigen Mieters sachgerecht sein. Die entstandenen Kosten sind dann als Prozesskosten berücksichtigungsfähig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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