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Darf ein Mieter ein Balkonkraftwerk ohne die Zustimmung des Vermieters aufstellen?
AG Köln, AZ: 222 C 150/23, 26.09.2023
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Bei einer vom Mieter geplanten Solaranlage ("Balkonkraftwerk") handelt es sich um eine bauliche Veränderung der Mietsache (vgl. AG Konstanz, Urt. v. 09.02.2023 - 4 C 425/22). Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Solaranlage fest mit dem Objekt verbunden wird.

Die Versagung der Genehmigung eines sog. "Balkonkraftwerks" mit außenliegenden Solarpaneelen durch den Vermieter ist nach derzeitiger Rechtslage nicht rechtsmissbräuchlich, wohingegen die Zustimmung zu einer optisch nicht beeinträchtigenden, auf dem Boden ohne Substanzbeeinträchtigung des Mietobjekts aufgestellten Solaranlage nicht versagt werden darf.
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Keywords: Mieter Mietvertrag Vermieter Klausel Bestimmung Eigentümer Klagebegründung für Hilfsantrag, Unbegründetheit im Übrigen, Anspruch auf Zustimmung zur Solaranlage, Hauptantrag und Hilfsantrag, Sicherheit für Rückbauverpflichtung, Zustimmungspflicht bei Zahlung der Sicherheit, Nutzung des Balkons durch den Mieter, Grundsatz des mitvermieteten Balkons, Rechte des Vermieters und anderer Mieter, Zustimmungspflicht für Um- und Einbauten, Solaranlage als bauliche Veränderung, Definition "Balkonkraftwerk", Urteil AG Konstanz, Unerheblichkeit der festen Verbindung, Zustimmungspflicht für "Balkonkraftwerk", Zustimmung der Beklagten, Unterscheidung nach Haupt- und Hilfsantrag, Ermessen des Vermieters, Ermessensbeschränkungen und Gemeinwohl, Rechtsmissbräuchlichkeit, Beliebige Verfahrensweise des Vermieters, Gemeinwohl durch Solarstromerzeugung, Bewertung von äußerem Erscheinungsbild, Eigentumsrecht des Vermieters, Berücksichtigung äußeren Erscheinungsbilds, Substanzbeeinträchtigung ausgeschlossen, Argumente der Kläger und Rechtsbewertung, Umweltbewusstsein der Bewohner, Besondere Vorlieben binden nicht, Ermessen der Beklagten eingeschränkt, Kein Anspruch auf Solarmodule an der Außenseite, Gesetzentwurf für Balkonkraftwerke, Gravierender Eingriff in äußeres Erscheinungsbild, Nicht gesetzlich legitimierter Eingriff, Argumente gegen äußere Solarmodule, Optisches Gesamtbild, Minderertrag unsubstantiiert, Freiwillige Errichtung des "Balkonkraftwerks", Prozessuale Nebenentscheidungen, Grundlagen für Nebenentscheidungen, Streitwertfestsetzung,