Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

WEG: Beseitigung einer Solaranlage von einem Garagendach
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 135/20, 29.11.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es ist ein umfassender Vorher- und Nachher Vergleich vorzunehmen, wobei insbesondere zu prüfen ist, welche Bedeutung das veränderte, hinzugefügte oder entfernte Bauteil für den optischen Gesamteindruck des Gebäudes hat, ob durch die bauliche Maßnahme Elemente verändert werden, die diesen Eindruck prägen, ob sich das Bauteil trotz der Veränderungen in Gestalt, Form und Farbgebung in das Gesamtbild einfügt.

Eine Solaranlage auf dem Garagendach stellt jedenfalls dann keine optische Beeinträchtigung dar, wenn bereits die zur Garage zeigende Dachseite des Hauses mit Solarplatten bestückt ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Berufung, Klageabweisung, Kammer, mündliche Verhandlung, Fotos, Parteivorbringens, Schriftsätze, Anlagen, Zulässige Berufung, WEG-Reform, Aktivlegitimation, BGH, Anfechtungsklagen, Neues Recht, Beseitigungsklagen, Sach- und Rechtslage, § 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG aF, Solaranlage, § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG, § 20 Abs. 3 WEG nF, Gestattung, § 242 BGB, Bauliche Veränderung, Substanzeingriff, Äußeres Erscheinungsbild, Massivität der Platten, Verkehrsanschauung, Wohnungseigentümer, Vorher-Nachher Vergleich, Optischer Gesamteindruck, BGH-Rechtsprechung, Erhebliche optische Veränderung, Gesamtbild, Garage, Solarplatten, Fenster, Statikberechnungen, Windlast, Gemeinschaftseigentum, Berufungsurteil, Klageabweisung, Prozessuale Nebenentscheidungen, Revision Gemeinschaft wohnungseigentümergemeinschaft