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Die Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung als Ladenlokal gestattet nicht den Betrieb eines Imbisses, §§ 15 Abs. 1, 14, 15 Abs. 3 WEG
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 150/05, 06.12.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Nutzungsänderung intensivere Nutzung Vereinbarung Teilungserklärung Abstellraum Abstellkammer Hobbyraum LAden LAdenlokal Beseitigungsanspruch MIeter Eigentümer RechtsanwalT Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung zustimmungspflichtig Individualanspruch Gemeinschaft Wohnungseigentümer
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