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Anspruch auf Rechnungslegung gegen den ausgeschiedenen Verwalter im Wege der Prozessstandschaft, §§ 259, 666 BGB
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 2/09, 01.03.2010
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 121/12, 25.03.2013
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LG Darmstadt, AZ: 19 T 94/10, 25.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter Wohnungsverwalter Kündigung Eigentümer Beschluss Ermächtigung einzelner Vorverwalter Auskunft Rechnungslegung pflicht Eigentümergemeinschaft Prozeßstandschaft Belege
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