Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
AG Bonn, AZ: 211 C 28/22, 30.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach § 16 Abs. 2 WEG ist generell eine Abänderungsmöglichkeit der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss hinsichtlich der Verteilungsschlüssel möglich. Ein neuer Verteilungsschlüssel muss dabei ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG, also dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen.

Demnach kann beschlossen werden, dass jeder Eigentümer die Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung einschließlich Austausch der zu seiner Einheit gehörenden Fenster, Türanlagen von Balkonen und Loggien, Wintergärten alleine zu tragen hat.

Ein Beschluss zur Abänderung des Verteilerschlüssels für die Übernahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen, über welchen die Eigentümer nur im Rahmen billigen Ermessens entscheiden dürfen. Dieses Ermessen wird in der Regel durch den Gebrauch bzw. die Möglichkeit des Gebrauchs bestimmt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt