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Kein sofortiges Anerkenntnis einer Vollstreckungsabwehrklage nach Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
AG Bottrop, AZ: 10 C 197/23, 13.12.2023
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AG Bottrop, AZ: 12 C 82/23, 30.10.2023
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/12, 05.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vollstreckungsabwehrklage ÖRAG Rechtsschutzversicherung Bottrop Rechtsanwalt Frank Dohrmann
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Da verwundert es nicht, wenn Anfragen oder Zahlungsaufforderungen der Versicherungen mehrfach erfolgen, meist mit einem Zeitabstand von mehreren Wochen oder Monaten. Archivierte Akten müssen immer wieder herbeigeschafft werden und bereits beantwortete Fragen ein drittes und viertes Mal beantwortet werden.
Anwälte als kostengünstige Sekretärin einzelner Rechtsschutzversicherer?
Der Zeit- und Kostenaufwand ist immens, eine Vergütung ist nicht zu erwarten.
Warum nicht spätestens nach der zweiten Anfrage gleich mal mit einer negativen Feststellungsklage drohen - und diese dann auch erheben - oder bei der mehrfachen Geltendmachung einer bereits ausgeglichenen Forderung Vollstreckungsabwehrklage erheben?
Das hat den Vorteil, dass keine weiteren Anfragen erfolgen und der Anwalt für seine Bemühungen zumindest noch ein paar Euro vergütet bekommt, in der Hoffnung, dass einzelne Rechtsschutzversicherer ihr Konzept der Schadenregulierung überdenken und dieses Geld besser in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter stecken, in der Hoffnung, bei der Schadensregulierung eine bessere Kommunikation mit den Anwälten zu ermöglichen.