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Darf ein Autofahrer darauf vertrauen, dass ein rennender Fußgänger sich verkehrsgerecht verhält?
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 11/21, 04.04.2023
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Hat ein aus Sicht des Kraftfahrers von links die Fahrbahn querender Fußgänger die Fahrbahn bereits betreten und ist noch in Bewegung, darf der Kraftfahrer nicht in jedem Fall darauf vertrauen, der Fußgänger werde in der Mitte der Fahrbahn stehenbleiben und ihn vorbeilassen.

Dem Vertrauen darauf, der Fußgänger werde an einer vorhandenen Mittellinie anhalten und das bevorrechtigte Fahrzeug passieren lassen, ist jedenfalls dann die Grundlage entzogen, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände Anlass für den Kraftfahrer besteht, am verkehrsgerechten Verhalten des Fußgängers zu zweifeln. Dies ist der Fall, wenn sich der Fußgänger nicht mit normaler Geschwindigkeit bewegt, sondern die Fahrbahn rennend zu überqueren versucht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verkehrsunfall Schadensersatz Unfallhergang Datum des Unfalls Unfallort Verletzungen des Klägers Darstellung des Unfallhergangs Beteiligte Parteien Zeugenaussagen Geschwindigkeit des Klägers Geschwindigkeit des Beklagten zu 1 Vollbremsung Mitverschulden des Klägers Abweisung der Klage durch das Landgericht Zurückweisung der Berufung durch das Kammergericht Revision des Klägers Haftungsgrundlagen (§ 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, §§ 823, 249 BGB, § 115 Abs. 1 VVG) Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs Eigenverschulden des Klägers Vertrauensgrundsatz Verkehrsregelungen (§ 25 Abs. 3 StVO) Rechtsfehler in der Urteilsbegründung Abwägung nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges Verhalten des Klägers Revision und rechtliche Überprüfung Aufhebung und Zurückverweisung an das Berufungsgericht rennen laufen sprinten straße überquert rot weg Verkehrsordnung konform gerecht erlaubt