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Anspruch auf Rechnungslegung gegen den Vorverwalter auch im Wege der Prozessstandschaft zulässig, §§ 259, 666 BGB
LG Darmstadt, AZ: 19 T 94/10, 25.01.2012
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AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 2/09, 01.03.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter Wohnungsverwalter Kündigung Eigentümer Beschluss Ermächtigung einzelner Vorverwalter Auskunft Rechnungslegung pflicht Eigentümergemeinschaft Prozeßstandschaft Belege Ermächtigungsbeschluss Ermächtigungsbeschluß Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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