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Eigentümer eines Grundstücks kann Beseitigung der Störung und Ersatz der Aufwendungen verlangen, §§ 683, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, 903, 946, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 142/04, 04.02.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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