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Anspruch auf Untervermietung an Dritte bei beruflichen Auslandaufenthalt
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 4/05, 23.11.2005
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Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat.

Es ist grade nicht erforderlich, dass der Dritte in die Wohnung aufgenommen wird, um gemeinsam mit dem Mieter zu wohnen.?

Der Mieter darf nur nicht seinen Besitz vollständig aufgeben, der dem Dritten zu Verfügung stehende Raum, darf also mit der gesamten Mietfläche in der Größe nach nicht identisch sein.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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