Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Umfang der Schadensersatzpflicht eines rauchenden Mieters
LG Bonn, AZ: 6 S 191/06, 21.01.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Rauchen in einer Mietwohnung, das innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren eine Neutapezierung der Decken und Wände sowie eine Neulackierung der Türen erforderlich macht, stellt kein vertragswidriges Verhalten dar.

Bei der Frage, ob der Mieter durch das Rauchen vertragliche Pflichten verletzt, ist eine Differenzierung nach der Intensität des Rauchens dann nicht sachgerecht, wenn die durch das Rauchen herbeigeführten Gebrauchsspuren durch einen Neuanstrich und ggf. durch eine Neutapezierung beseitigt werden können.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: schaden wohnung haus treppenhaus gebäude wohnung nachbarn mitmieter mieter vermieter mietvertrag klausel nutzung bestimmung einig offen fehlt getroffen vereinbarung klausel wirksam bestandteil pflicht verpflichtet rauchen rauch stink stinken tabak tabakgeruch geruch zigarette zigaretten wand wände gelb verfärbt erlaubt dürfen lüften fenster asche stümmel kippe kippen entsorgen belästigen stören beeinträchtigen zu viel dauernd andauernd immer oft Beendigung des Mietverhältnisses, Endrenovierung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, Gegenstandswert, Geschäfts- und Wohnraummiete, Kautionsrückzahlungsanspruch, Klageabweisung, Klagebegehren, Kosten des Rechtsstreits, Kostenentscheidung, Mietgebrauch, Mietrecht, Mietverträge, Nachfristsetzung, positive Forderungsverletzung, Positive Vertragsverletzung, Renovierungsverpflichtung, Schönheitsreparaturen, unangemessene Benachteiligung, Unwirksamkeit