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Abgrenzung vertragsgemäßer Gebrauch und exzessives Rauchen
LG Koblenz, AZ: 14 S 76/05, 27.10.2005
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Exzessives Rauchen, das zu Verfärbungen von Holzpaneelen und von Silikonfugen führt, liegt nicht mehr im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung. Dem Vermieter steht insoweit ein Schadensersatzanspruch zu.

Von einer vertragsgemäßen Benutzung kann bei einer nachhaltigen Schädigung des Eigentums des Vermieters nicht mehr gesprochen werden.
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