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Schadensersatzanspruch des Vermieters für Nikotinablagerungen / Verjährungsunterbrechung bei unterschiedlichen Streitgegenständen
LG Baden-Baden, AZ: 2 S 138/00, 15.06.2001
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Übermäßig intensives Rauchen des Mieters in der Wohnung, das zu einer nachhaltigen Schädigung der Mietsache führt, ist vertragswidrig und kann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters begründen.

Soweit der Schadensersatzanspruch die (Kosten der) Neudekoration betrifft, unterscheidet er sich vom Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung der mietvertraglichen Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen. Insoweit sind die Streitgegenstände nicht identisch und bei Klageerhebung zur Unterbrechung der Verjährungsfrist jeweils geltend zu machen.
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