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Schadensersatzpflicht des Wohnungsmieters wegen Rauchens ?
LG Waldshut-Tiengen, AZ: 1 S 4/05, 04.08.2005
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Übermäßig intensives Rauchen des Mieters in der Wohnung, das zu einer nachhaltigen Schädigung der Mietsache führt, ist vertragswidrig und kann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters begründen.

Im Zuge der freien Lebensgestaltung ist es dem Mieter gestattet, innerhalb der Wohnung zu rauchen. Die damit zwangsläufig verbundenen Ablagerungen von Schadstoffen auf Fenstern, Rollladenkästen, Decken, Tapeten usw. werden daher in einem gewissen Rahmen noch als Folge der vertragsgemäßen Nutzung angesehen.

Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos. Da ein exzessives, zu einer nachhaltigen Schädigung führendes Verhalten des Mieters stets als vertragswidrig anzusehen ist, gilt dies auch für ein übermäßiges intensives Rauchen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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