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Inwieweit umfasst die mietvertragliche erlaubte Nutzung das Rauchen in der Wohnung?
LG Köln, AZ: 9 S 188/98, 19.08.1998
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Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen Schäden an der Wohnung kommt auch bei Farbverunreinigungen des Teppichbodens und der Rolladengurtenicht in Betracht, wenn diese so alt sind, daß ihr Wert sich auf ein Minimum reduziert hat.

Ein Schadensersatzanspruch wegen Schäden an den Tapeten infolge Rauchens besteht nicht, denn Ablagerungen infolge Rauchens sind nicht eine Folge übervertragsmäßiger Nutzung einer Mietwohnung.

Ein Schadensersatzanspruch wegen unsachgemäßer Endrenovierung durch einen Mieter besteht nicht, wenn der Vermieter sogleich die Zahlung einer Entschädigungssumme gefordert hat, statt unter genauer Bezeichnung der Mängel derenBeseitigung binnen einer Frist zu verlangen und für den Fall der Nichtbeseitigung die Ablehnung einer verspäteten Leistung anzukündigen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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