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Erstattung der Renovierungskosten infolge übermäßigen Rauchens
LG Hamburg, AZ: 333 S 156/00, 26.04.2001
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Auch ungewöhnlich starkes Rauchen und die damit zwangsläufig einhergehenden starken Nikotinablagerungen in einer Wohnung sind vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt.

Dem Vermieter steht daher kein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zu.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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