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Schadensersatzanspruch wegen Verunreinigung der Wohnung durch Rauchen
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 124/05, 28.06.2006
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Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigung der Wohnung durch Tabakkonsum.

Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.

Haben die Parteien eine das Rauchen in der gemieteten Wohnung untersagende oder einschränkende Vereinbarung getroffen, verhält sich ein Mieter, der in der gemieteten Wohnung raucht und hierdurch während der Mietdauer Ablagerungen verursacht, grundsätzlich nicht vertragswidrig.

Eine Benachteiligung des Vermieters kann durch die mieterseitige Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verhindert werden. Dies setzt wiederum voraus, dass diese Klausel den Mieter nicht unangemessen benachteilig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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