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Mietminderung wegen fehlender Einbauküche
LG Itzehoe, AZ: 1 S 397/96, 25.02.1997
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In der Erklärung des Mieters, er trete von dem Mietvertrag zurück, kann eine ordentliche Kündigung (hier:) dann erkannt werden, wenn die Wohnung noch nicht überlassen worden ist.

Fehlt die Einbauküche, mit der die Wohnung vom Vermieter auszustatten ist, so ist der Mietzins zur Gänze gemindert.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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