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Wirksamkeit einer Küchennutzungsüberlassungsklausel in einem Wohnraummietvertrag
AG Berlin-Neukölln, AZ: 18 C 182/17, 14.11.2017
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Soweit sich in der Mietwohnung eine Einbauküche befindet und sich aus dem Mietvertrag oder dem Sachzusammenhang nicht ein anderes ergibt, kann im Zweifel angenommen werden, dass die Einbauküche mitvermietet ist.

Ist im Mietvertrag hinsichtlich der Einbauküche ausdrücklich geregelt, dass diese dem Mieter lediglich zur Nutzung überlassen wird und eine Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht des Vermieters nicht besteht, ist diese Klausel nicht wegen Verstoßes gegen die §§ 305c, 307 BGB unwirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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