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Unfall beim Entladen eines Anhängers
OLG München, AZ: 24 U 721/23 e, 15.05.2023
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Ein nicht mit besonderen Risiken verbundener Entladevorgang des Anhängers führt nicht zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr des Zugfahrzeugs. Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs. 4 Satz 2 StVG, nach der im Innenverhältnis der Halter des Zugfahrzeugs verpflichtet ist.

Letztendlich soll in solchen Fällen der Halter des Anhängers nicht den Schaden tragen, der durch das Zugfahrzeug oder dessen Führer verursacht wurde und in denen sich die Betriebsgefahr des Anhängers nicht realisiert hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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