Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Darf der Vermieter die fiktiven Rückbaukosten verlangen, wenn die Nachmietpartei die Umbauten akzeptiert?
LG Berlin I, AZ: 64 S 219/20, 21.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu.

Ein Interesse des Vermieters, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber dem scheidenden Mieter aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: neuer alter mieter vermieter mietvertrag umbauen umbauten rückbau zurückbauen schaden fiktiv abrechnung akzeptieren Wohnung mietobjekt pflicht verwirkt ausgeschlossen schutzwürdig