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"Neu für Alt"-Abzug: Schadensersatz bei verlorenen Schlüssel
OLG Dresden, AZ: 4 U 665/19, 20.08.2019
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Beim Schlüsselverlust einer Wohnungsanlage kann der Geschädigte sowohl Kosten für den Austausch der Schlüsselanlage als auch für provisorische Sicherungsmaßnahmen verlangen, sofern die konkrete Gefahr eines Missbrauchs des verlorenen Schlüssels durch Dritte besteht.

Da Schließanlagen einer mechanischen Abnutzung unterliegen, ist jedoch stets ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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