Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Prüfpflichten des Rechtsanwalt bei der Schriftsatzübermittlung per beA
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 36/22, 18.04.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht im elektronischen Rechtsverkehr der handschriftlichen Unterschrift. Der Nachweis, dass das Schriftstück elektronisch unterzeichnet wurde, lässt keinen Rückschluss auf dessen Eingang bei Gericht zu. Denn auch nach erfolgreicher Signatur verbleibt die Möglichkeit, dass die signierte Datei infolge eines Fehlers nicht oder nicht lesbar an das Gericht übermittelt.

Der Rechtsanwalt darf nicht von einer erfolgreichen Übermittlung eines Schriftsatzes per beA an das Gericht ausgehen, wenn in der Eingangsbestätigung im Abschnitt „Zusammenfassung Prüfprotokoll“ nicht als Meldetext „request executed“ und unter dem Unterpunkt „Übermittlungsstatus“ nicht die Meldung „erfolgreich“ anzeigt wird.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: bea schriftverkehr frist fristablauf regress anwalt mandant mandatschaft beschwerde begründung revision postfach online internet elektronisch signatur unterschrift zugang eingang eingegangen zugegangen belegen beweisen beweis beleg gericht richter