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Eigenbedarfskündigung kann auch für Zweitwohnung zulässig sein; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 19/17, 22.08.2017
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Der Begriff des "Benötigens" ist dahin geklärt, dass damit ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters vorausgesetzt werden, die Wohnung künftig selbst oder durch nahe Angehörige zu nutzen.

Dies schließt eine Eigenbedarfskündigung im konkreten Einzelfall nicht aus, wenn die Wohnung als Zweitwohnung genutzt werden soll.

Es genügt die ernsthafte Absicht, sich regelmäßig mehrfach im Jahr aus beruflichen Gründen für längere oder kürzere Zeiten in der Zweitwohnung aufzuhalten und hierfür nicht auf eine Unterkunft im Hotel oder bei privaten Bekannten zurückzugreifen, sondern einen privaten Wohnbereich vorzuhalten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ferienwohnung