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Wer muss auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum verklagt werden?; §§ 12 Abs. 1, 47 WEG; 49 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 90/22, 21.07.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung Veräußerung Wohnungseigentum Gemeinschaft Passivlegitimation passivlegitimiert
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