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Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrags wegen Lärmbelästigung und Störung des Hausfriedens
AG Paderborn, AZ: 55 C 281/20, 03.03.2021
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Eine Abmahnung muss sich auf einen ähnlichen Sachverhalt wie die nachfolgende Kündigung beziehen; außerdem muss sie zeitnah und nicht über 10 Jahre vor der fristlosen Kündigung erklärt worden sein.?

Eine Äußerung des Mieters wie "Seitdem Du da bist, willst Du mein Leben kaputt machen - Ich mach Dich kaputt, Du Arschloch . .." kann nicht als Ankündigung eines Verbrechens (anders im Fall AG Frankfurt, Urt. v. 26. März 2015 - 33 C 3506/14 (30)) verstanden werden.?

Eine "weiterhin andauernde Lärmbelästigung" rechtfertigt ohne nähere Konkretisierung keine ordentliche Kündigung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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