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Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung Beleidigung und Bedrohung eines Hausbewohners möglich?
LG München I, AZ: 14 S 288/17, 27.09.2017
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Formalbeleidigungen sind grundsätzlich geeignet dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar zu machen; sie können nicht als Folge einer "Sprachverschiebung" angesehen werden.

Kommt es zu einer strafrechtlichen Verurteilung der Mieterin - zu einer Bewährungsstrafe -, so genügt das missbilligte Mieterverhalten i.d.R. auch für eine fristlose Kündigung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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