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Übernahme der Kosten von Schönheitsreparaturen durch Leistungsträger?
LSG Hamburg, AZ: L 4 AS 22/22 D, 25.05.2023
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SG Berlin, AZ: S 37 AS 24431/11 ER, 30.09.2011
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LSG Erfurt, AZ: L 1 SO 619/08 ER, 22.12.2008
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VG Ansbach, AZ: AN 4 K 04.00052, 05.03.2004
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Keywords: Eigenverantwortung, Fachanweisung, Kosten der Unterkunft, Kostenübernahme, Obliegenheit, Pauschale, Regelbedarf, Renovierungskosten, Schönheitsreparaturen, Selbstvornahme Bürgergeld sozialwohnung staat stadt rechnung zahlen schönheitsklausel wirksam Vermieter
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