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Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Doppelhaushälfte mit Sachverständigengutachten
AG München, AZ: 414 C 10005/21, 19.08.2022
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Wenn es sich bei den 3 im Mieterhöhungsverlangen benannten Vergleichsobjekten ebenfalls um Doppelhaushälften handelt, die in unmittelbarer Nähe zu der Mietwohnung liegen, alle ca. 150 m2 Wohnfläche aufweisen, während die von der Beklagten bewohnte DH-Hälfte mindestens 134 m2, evtl. aber auch 150 m2 umfasst, liegen 3 Wohnwertmerkmale vor, die im Wesentlichen übereinstimmen: Art, Größe und Lage. Auf die Frage der Ausstattung (renoviert oder unrenoviert) sowie der Beschaffenheit (Zuschnitt) kommt es daher bei der vorzunehmenden Gesamtschau nicht mehr an.?

Wenn es für die Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, dann ist die ortsübliche Miete mit Sachverständigengutachten zu ermitteln.

Ein Mieterhöhungsverlangen ist auch im Hinblick auf die mieterseits gerügten behebbaren Sachmängel des Mietgegenstandes nicht treuwidrig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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