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Bei einer nicht renovierten Wohnung beginnt der Fristenplan ebenfalls mit der Anmietung, §§ 307 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 1 BGB; 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/04, 09.03.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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