Detailansicht Urteil
Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 23/22, 28.02.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 84/21, 30.08.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 66/21, 30.08.2022
-
OLG Hamm, AZ: 22 U 33/21, 30.08.2021
-
OVG Bautzen, AZ: 3 B 81/21, 19.03.2021
-
AG Bremen, AZ: 8 C 358/20, 01.12.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: strecke Entschädigung Vertrag verletzung Reise urlaub fliegen flugzeug flughafen geld zurück stonierung entschädigung staat regierung reisewarnung politik partei gesundheitsamt behörde behördliche Untersagung ausland masken viren weg
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
- Corona: Reiserücktritt bei Klassenfahrt - Kann der gesamte Reisepreis zurückverlangt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Gegenabmahnung Telefonwerbung Schimmel Eigentümerversammlung Veränderung Wohnungseigentümer Mietminderung Wurzeln Abmahnung Arzthaftung Jahresabrechnung Makler Beschluss Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Anfechtungsklage Kurioses Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Miete Gemeinschaftseigentum Verwalter Garage Organisationsbeschluss Sondereigentum Tierhaltung Beirat Einstimmigkeit Treppenlift Nachbarrecht Protokoll Abschleppen Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!