Detailansicht Urteil
Einstweilige Verfügung gegen die vorzeitige Umsetzung eines angefochtenen Beschlusses; 33 23, 24, 44 WEG; 935ff ZPO
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 16/22 WEG, 29.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschlussanfechtungsklage Aussetzung
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Treppenlift Telefonwerbung Arzthaftung Wohnungseigentümer Kurioses Eigenbedarfskündigung Beirat Gemeinschaftseigentum Beschluss Abschleppen Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Wurzeln Abmahnung Schimmel Kündigung Makler Eigentümerversammlung Sondereigentum Veränderung Protokoll Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Garage Jahresabrechnung Miete Mietminderung Anfechtungsklage Nachbarrecht Tierhaltung Teilungserklärung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!