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Berufliche Nutzung einer Mietwohnung ist möglich.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 165/08, 14.07.2011
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Grundsätzlich muss der Vermieter freiberufliche oder gewerbliche Aktivitäten des Mieters nicht dulden, aber er muss im Einzelfall eine teilweise gewerbliche Nutzung hinnnehmen, wenn dadurch keine Störung der Mitmieter oder eine Schädigung der Wohnung zu befürchten ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Vermieter Gewerbe Nutzung Mietwohnung Störung Beruf Mietwohnung Wohnung Mitmieter Störungsquelle Schädigung 535 573 BGB § Heimarbeit