Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mehrere Beschlüsse unter einem TOP gefasst - Anfechtungsklage kann zu unbestimmt sein
AG Neustadt a. Rübenberge, AZ: 20 C 685/21, 11.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Hat die Gemeinschaft unter deinem Tagesordnungspunkt zahlreiche Beschlüsse gefasst, muss der Anfechtungskläger darstellen, gegen welchen Beschluss sich die Anfechtungsklage richten soll.

Darstellungsfehler in der Abrechnung berechtigen nicht mehr zur Anfechtung, weil über die Abrechnung selbst kein Beschluss mehr gefasst wird, sondern nur noch über die Abrechnungsergebnisse, die sogenannten Abrechnungsspitzen.

Mängel des Rechenwerks "Wirtschaftsplan" können hiernach eine Anfechtungsklage nicht begründen, da der Wirtschaftsplan selbst nicht Beschlussgegenstand ist. Lediglich dann, wenn sich etwaige Mängel auf die Festsetzung der Vorschüsse auswirken, kann eine Anfechtungsklage erfolgreich sein.

Die Beschlussfassung über den Abschluss einer Versicherung für den Verwaltungsbeirat entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Belaufen sich die Kosten für eine Versicherung auf lediglich 100,00 €, ist bei einer derartig geringfügigen Ausgabe das Einholen von Vergleichsangeboten entbehrlich.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsabnwalt Frank Dohrmann Bottrop