Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer dürfen Verwalter keine Generalvollmacht erteilen; §§ 18 Abs. 1, 27 WEG
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 62/22, 12.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Koblenz, AZ: 2 S 72/13, 21.07.2014
-
LG Essen, AZ: 9 T 8/09, 02.09.2013
-
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 520/10, 20.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dphrmann Beschluss Eigentümerversammlung Ermächtigung KOmpetenzverteilung Deligieren
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Mietminderung Tierhaltung Nachbarrecht Wurzeln Treppenlift Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Protokoll Verwaltungsbeirat Beirat Miete Jahresabrechnung Abschleppen Garage Kurioses Verwalter Abmahnung Kündigung Beschluss Eigentümerversammlung Sondereigentum Makler Teilungserklärung Veränderung Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Arzthaftung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!